Trompeter im Dienste der Generalstaaten von Holland, später Lieutenant, zuletzt Hauptmann im Herzoglich Gothaischen Landdragonerregiment
1766 Wagenhalter im Marstall des Herzogs von Gotha
1777-1802 Rittmeister und Capitän der Cavallerie
* 17. April 1719 in Brüheim, Herzogthum Gotha, evangelisch
+ 01. Mai 1802 in Brüheim, Schloßgut
oo [derzeit noch nicht erforscht] in Brüheim
Christine Philippine von Wangenheim
* 11. August 1721 in Brüheim, evangelisch
+ 11. November 1792 in Brüheim, Schloßgut
Kinder:
- Henriette Sophie Wenck
* 1752 in Brüheim
+ [derzeit noch nicht erforscht]
oo 18.02. 1772 in Brüheim
Johann Daniel Hochgesang, Collaborator in Waltershausen
- Adam Heinrich Ludwig Wenck
* 1753 in Brüheim
+ 14. Dec. 1811 in Amsterdam
oo 20.Nov. 1796 in Brüheim
Jeanette Therese von Montbé aus Kursachsen
* [derzeit noch nicht erforscht] Dresden
+ nach 1864 in Brüheim
- Marie Christiane Wenck
* err. 17. Januar 1754 in Brüheim
+ 20. März 1821 in Brüheim, Schafhof
oo 28.April 1772 in Brüheim auf dem Schafhof
Hauptmann Friedrich Heinrich von Wangenheim aus Brüheim
- Ehrhardt Friedrich Wenck
* 1760 in Brüheim
+ 24. Februar 1831 in Eischleben
- Johann Heinrich Wenck
* 05. Juli 1764 in Brüheim
+ 11. Okt. 1772 in Brüheim
Im Thüringischen Staatsarchiv Gotha extistieren mehrere Akten zu unserem 5. Urgroßvater Johann Michael Wenck.
So zum Beispiel ein Schreiben – unterschrieben vom Herzog – über die Wiederbesetzung eines Postens als Wagenhalter im Marstall durch Johann Michael Wenck.
Ab 1777 bis 1802 erscheint der Name Johann Michael Wenck im Gothaischen Hof- und Adress-Calender unter der Rubrik „Militär-Etat in den beiden Herzogtümern Gotha-Altenburg als
„Rittmeister und Capitän der Kavallerie„.
Doch bereits zwischen 1740 bis 1766 hat er vermutlich als „Trompeter“ dem Sächsisch-Gothaischen Regiment angehört, das der Herzog Friedrich III. laut Vertrag vom 17. März 1744 über ein Dragonerregiment und zwei Infanterieregimenter, in den Niederlanden in Dienst gestellt hat.
Um 1750 gründet der junge Trompeter Johann Michael Wenck eine Familie.
Er heiratet die Freiin Christine Philippine von Wangenheim, Tochter des Hans Adam von Wangenheim und seiner Ehefrau Anna Sidonia von Buttlar.
Durch den Verlust der Kirchenbücher ist die Ehe leider nicht zu dokumentieren.
In den folgenden Jahren werden ihnen in Brüheim fünf Kinder geboren.
Henriette Sophie Wenck
Adam Heinrich Ludwig Wenck
Marie Christiane Wenck
Ehrhardt Friedrich Wenck
1764 Johann Heinrich Wenck
1773 erwirbt der Herzogl.Sächs. Lieutenant Johann Michael Wenck die „Hälfte des Steinhofes“zu Brüheim.
Im Brüheimer Erb- und Lehnbuch von 1778, S. 79, heißt es in der Rubrik „Nahmen der gegenwärtigen Besitzer mit ihren gehüfteten Länderey:
Nr. 113 Herr Hauptmann Johann Michael Wenck
„Hauß und Hof in der Schloßgaße, neben der adehlichen Wohnung …“
1789 kommt es zu einem Vergleich über den Burggraben auf dem Steinhof zwischen der Familie von Wangenheim und dem Hauptmann Johann Michael Wenck, in dem Einzelheiten über die Wohnstätte der Familie in Brüheim aufgezählt werden.
Hier der vollständige Text:
Thüringisches Staatsarchiv Gotha
Rittergut Brüheim Nr. 154, Nr. 7
Vergleich mit denen von Wangenheim und Hauptmann Johann Michael Wenck zu Brüheim über den Burggraben auf dem Steinhof
Vom 8. September 1789 – besiegelt
Nr. 7
Vergleich mit denen drey Herren Gebrüdern Friedrich Ludwig Walrab, Friedrich August und Herrn Julius Heinrich Carl von Wangenheim und den Herrn Hauptmann Johann Michael Wenck zu Brüheim, über ihrem gemeinschaftlich haben, den Burg=Graben daselbst, welcher das Wohnhaus zu dem Gute derer von Wangenheim, der Steinhof genannt, und die Heimstätte des alten Schlosses, welche zu den Herrn Burkhardt Heinrich von Wangenheim seinen Guthe gehörte, umringet, nunmehro aber diese Wohnstätte benebst den dazugehörigen Guthe, von den Herrn Hauptmann Johann Michael Wenck erkauft, und von demselben eigenthümlich besessen wird.
Vergleichen uns in Umsetzung dieses gemeinschaftlichen Burg=Grabens dahin
1.)
Der Herr Hauptmann bekommt zu seinem Eigenthum und Gebrauch, die Hälfte des Burg=Grabens nach seinem Garten nach dem Dorfe Brüheim zugelegen.
Nähmlich von der Ecke des Wohnhauses von den Steinhof, den Thor gegenüber in gerader Linie,
bis an die andere Ecke dieses Wohnhauses, auf der anderen Seite an den Wasser, den Herrn Hauptmann Wenck ganz zu seinen Garten gegenüber in gerader Linie.
2.)
Wird auch das kleine gemeinschaftliche Höfchen, welches zwischen denen beyden Wohnhäusern gelegen, von denen Herrn von Wangenheim, an den Herrn Hauptmann Wenck ganz zu seinem Eigenthum und Gebrauch überlassen, und die Thüre welche aus den Steinhof daraufgeführet, auf immer zugemauert.
Waß aber die Fenster anlanget, welche aus diesen Wohnhaus in des Herrn Hauptmann Wenck seinen Garten gehen, wird sich von denen Herrn von Wangenheim vorbehalten, daß solche bleiben und auf immer gelitten werden.
3.)
Dagegen bekommen den Herrn von Wangenheim die andere Hälfte des Burg=Grabens. Nehmlich das ganze Wasser, bis an ihren Garten, nach dem Dorfe Sonneborn zugelegen, zu ihrem Eigentum und Gebrauch, und fängt sich ebenfalls ihre Gräntze an denen vorhero besagten Zwey Ecken des Steinhöfer Wohnhauses an.
4.)
Verspricht der Herr Hauptmann Wenck das Regenwasser welches in den Weg nach den Steinhof fließt, und an den Thor in seinen Graben fält aufzunehmen, und in seinen Graben fort zu leiden, damit solches denen Gebäude auf den Steinhof keinen schaden zufüget.
5.)
Wird die Mauer am Weg nach den Steinhof, welche bis in den Herrn Hauptmann Wenck seinen Graben hinuntergehet, von der oberen Garten=Mauer der Herr Hauptmann Wenck bis an das Thor von den Steinhof, auf gemeinschaftliche Kosten, von denen Herrn von Wangenheim, und Herrn Hauptmann Wenck erhalten.
6.)
Um in der Zukunft alle Gräntz=Streitigkeiten, und Beschädigungen durch überlaufen des Viehes zu vermeiden, so muß auch von der bestimmten Gräntze an der Seite des Steinhofes eine Wand oder
sonst feste Verwahrung, sie mag Nahmen haben wie sie will, auf Kosten des Herrn von Wangenheim allein erhalten werden. Hergegen muß ebenfalls eine solche Befriedigung auf der Gräntze der anderen Seite, auf alleinige Kosten des Herrn Hauptmann Wencks erhalten werden.
7.)
Nachdem man von beyden Theilen diese Vergleichs=Punkte wohl überlegt, und mit voller Zufriedenheit von demselben angenommen worden, so haben sie zu mehrerer Sicherheit für sich und ihre Nachkommen, selbige eigenhändig unterschrieben, und besiegelt.
So geschehen, Brüheim den 8ten September 1789
Christine Philippine Wenck, geborene von Wangenheim, beendet ihr Leben im Wohnhaus des Schloßgutes am 11. November des Jahres 1792 im Alter von 70 Jahren.
Ihr Mann hingegen, „Herr Johann Michael Wenck, Hauptmann unter dem ehemaligen Landdragoner Regiment im Herzogthum Gotha, entschlief am 1. Mai 1802, alt und lebenssatt, alt 83 Jahre“, so der Eintrag im KB Brüheim.
Im Wohnhaus des alten Schloßgutes lebte er bis zu seinem Tode zusammen mit seinem Sohn Adam Heinrich Ludwig Wenck, dessen Ehefrau, Jeanette Therese von Montbé, und seinen drei Enkeln.
Die „Acten des Lehnhofes Gotha, Nr.92, Bl. 10“, weisen nach dem Tod von Johann Michael Wenck auf große finanzielle Probleme hin. Seine beiden Söhne Adam Heinrich Ludwig und Erhardt Friedrich Wenck hatten es versäumt, aus finanziellen Gründen, rechtzeitig die fällige Lehnsmuthung zu beantragen.
In dem Schreiben an den Lehnshof Gotha vom 8. Nov. 1803 erklären sie folgendes: „… Durch das im April vorigen Jahres erfolgte Ableben unseres Vaters …. ist das Manneslehngut daselbst nach der Lehnsordnung auf uns beyde Söhne des Verstorbenen verfallen. Es hätte uns nun oblegen, bey Ew. Herzogl. Durchlaucht binnen der im Lehnsmandate bestimmten Zeit die Lehnsmuthung zu suchen, allein meine des Secretarii Wenk bekanntlich zerrütteten Vermögens Umstände verstatten mir nicht, die Lehnsjura aufzubringen und dieses ist die einzige wahre Ursache, warum wir uns Ew. Herzogl. Durchlaucht vorhandenen Lehnhofe mit der unterthänigsten Bitte nahen ….
Wir flehen um diese Begnadigung in derjenigen tiefsten Ehrfurcht, in welcher wir bis an das Ende unserer Tage stets seyn und bleiben werden.
Brüheim und Eischleben, den 8. Nov. 1803
Unterthänigst Adam Heinrich Ludwig Wenck
Ehrhardt Friedrich Wenck
Der folgende Abschnitt ist unserem 4. Urgroßvater, Adam Heinrich Ludwig Wenck, Komponist und Instrumentenbauer aus Brüheim, gewidmet.